„Das neue Kaufrecht – was Automobilzulieferer beachten müssen“ mit RA Matthias Brombach

Einladung zur Veranstaltung:

Das neue Kaufrecht – was Automobilzulieferer beachten müssen“

 

Sehr geehrte Mitglieder,

sehr geehrte Damen und Herren,

der Gesetzgeber hat die Gewährleistungsvorschriften des Kaufrechtes zu Beginn des Jahres 2022 tiefgreifend reformiert. Dabei sollen insbesondere die Rechte der Verbraucher gestärkt werden. Die Änderungen haben aber auf alle Branchen und insbesondere auch für Automobilzulieferer signifikante Auswirkungen. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält nunmehr einen komplett überarbeiteten Sachmangelbegriff, der neben vereinbarten Anforderungen auch s. g. objektive Anforderungen und Montageanforderungen umfasst. International verbleibt es andererseits unter Geltung des UN-Kaufrechts bei der bisherigen Rechtslage.

Unser Referent, Herr Rechtsanwalt Matthias Brombach, teras Anwaltskanzlei Brombach Rechtsanwälte, Saarbrücken zeigt auf, wie sich diese neuen gesetzlichen Regelungen in der Praxis auswirken und was bei der Umsetzung vertraglicher Vereinbarungen zu beachten ist.

 

Zur Veranstaltung

„Das neue Kaufrecht – was Automobilzulieferer beachten müssen“

am Donnerstag, den 7. Juli, 17.00 bis 19.30 Uhr,

in den Räumlichkeiten der IHK Saarland, Saalbau Raum 1-3,

laden wir Sie herzlich ein.

 

PROGRAMM

17:00 Uhr      Herzlich willkommen

Dr. Carsten Meier, Geschäftsführer IHK Saarland

17:10 Uhr      Keynote: „Das neue Kaufrecht – was Automobilzulieferer beachten müssen“

                        Rechtsanwalt Matthias Brombach, teras Anwaltskanzlei

17:45 Uhr      Fragen & Antworten

18:00 Uhr      Herzlicher Dank und Ausblick

                        Armin Gehl, Geschäftsführer autoregion e. V.

18:15 Uhr      Get-Together bei Getränken und Fingerfood

 

Anmeldung hier

 

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Mit besten Grüßen

 

Ihr Autoregion e.V.

 

 

Beginn
Ort
IHK Saarland