Einladung zur Veranstaltung:
„Das neue Kaufrecht – was Automobilzulieferer beachten müssen“
Sehr geehrte Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Gesetzgeber hat die Gewährleistungsvorschriften des Kaufrechtes zu Beginn des Jahres 2022 tiefgreifend reformiert. Dabei sollen insbesondere die Rechte der Verbraucher gestärkt werden. Die Änderungen haben aber auf alle Branchen und insbesondere auch für Automobilzulieferer signifikante Auswirkungen. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält nunmehr einen komplett überarbeiteten Sachmangelbegriff, der neben vereinbarten Anforderungen auch s. g. objektive Anforderungen und Montageanforderungen umfasst. International verbleibt es andererseits unter Geltung des UN-Kaufrechts bei der bisherigen Rechtslage.
Unser Referent, Herr Rechtsanwalt Matthias Brombach, teras Anwaltskanzlei Brombach Rechtsanwälte, Saarbrücken zeigt auf, wie sich diese neuen gesetzlichen Regelungen in der Praxis auswirken und was bei der Umsetzung vertraglicher Vereinbarungen zu beachten ist.
Zur Veranstaltung
„Das neue Kaufrecht – was Automobilzulieferer beachten müssen“
am Donnerstag, den 7. Juli, 17.00 bis 19.30 Uhr,
in den Räumlichkeiten der IHK Saarland, Saalbau Raum 1-3,
laden wir Sie herzlich ein.
PROGRAMM
17:00 Uhr Herzlich willkommen
Dr. Carsten Meier, Geschäftsführer IHK Saarland
17:10 Uhr Keynote: „Das neue Kaufrecht – was Automobilzulieferer beachten müssen“
Rechtsanwalt Matthias Brombach, teras Anwaltskanzlei
17:45 Uhr Fragen & Antworten
18:00 Uhr Herzlicher Dank und Ausblick
Armin Gehl, Geschäftsführer autoregion e. V.
18:15 Uhr Get-Together bei Getränken und Fingerfood
Anmeldung hier
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Mit besten Grüßen
Ihr Autoregion e.V.